Leitfaden zur Prävention und Bekämpfung von Korruption
Präambel
Kindern und Jugendlichen den Zugang zu kostenloser Bildung zu gewähren, ihnen durch schulische Betreuung, oder durch ein Stipendiumsprogramm zur Seite zu stehen und ihnen so zu einer besseren Perspektive zu verhelfen – dieser Aufgabe hat sich Tangeni Shilongo Namibia e. V. verpflichtet. Seit der Gründung von Tangeni Shilongo Namibia e. V. haben sich die Ziele nicht verändert.
Definition von Korruption
Im Kontext dieses Leitfadens wird Korruption als Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen verstanden. Dazu gehört das Anbieten, Geben, Verlangen oder Annehmen von Geschenken, Darlehen, Belohnungen, Provisionen oder irgendeines anderen Vorteils an eine oder von einer dritten Person, als Anreiz dazu, im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs etwas zu tun, was unredlich, illegal oder ein Vertrauensbruch ist. Zur Korruption werden unter anderem folgende Straftaten gezählt: Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme, Betrug und Untreue, Wettbewerb beschränkende Absprachen und Geldwäsche.
Ziele und Geltungsbereich
Der Anti-Korruptionskodex spiegelt das Selbstverständnis und die Verpflichtung von Tangeni Shilongo Namibia e. V. wider, verantwortungsbewusst, gesetzeskonform und nach ethischen und moralischen Werten zu handeln. Er hat konkret zum Ziel,
- der Korruption vorbeugend zu begegnen und sie aktiv zu bekämpfen. Dies gilt für den Verein genauso wie für Projektpartner und gegebenenfalls auch für die Träger der Projekte.
- die Integrität im Selbstverständnis des Vereins, der Partner und Träger sowie der Projekte zu verwurzeln. Sie zu wahren und zu respektieren, soll allen ein persönliches Anliegen sein.
Der Anti-Korruptionskodex kann nur dann seine Ziele erreichen, wenn er eine zentrale Grundlage für die Kooperation mit Projektpartnern, Trägern und allen beteiligten Personen wird, die im Zusammenhang mit der Arbeit des Vereins stehen. Deshalb ist der Anti-Korruptionskodex und die darin niedergelegten Prinzipien, Regeln und Verfahrensweisen verpflichtend für:
- Alle Mitglieder, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Tangeni Shilongo Namibia e. V.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Partnern, Trägern und Projekten, die durch Tangeni Shilongo Namibia e. V. unterstützt werden
- Mitglieder von Gremien und sonstige freiberuflich oder ehrenamtlich arbeitende Personen, die für Tangeni Shilongo Namibia e. V. tätig sind
Verhaltensregeln
Die unter den Geltungsbereich dieses Leitfadens fallenden Personen verpflichten sich, folgende Regeln einzuhalten:
- Achten der jeweiligen Gesetze und Rechtsvorschriften.
- Ablehnung jeglicher Form von Korruption und Beteiligung oder Duldung von Bestechung.
- Melden von korruptem Verhalten.
- Transparentes Arbeiten und Trennung von persönlichen und privaten Interessen von Vereins- und Ehrenamtsverpflichtungen.
- Keine Zuwendungen oder Geschenke an Amtsträger sowie Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, politische Parteien oder an Regierungsangestellte, wenn dies in Zusammenhang mit dem Erlangen und Fortsetzen von Geschäften steht.
- Keine Annahme von Zuwendungen, die den Charakter einer persönlichen Vorteilsnahme haben oder – falls die Annahme unvermeidbar ist – karitativen Zwecken zuzuführen ist.
- Mit anvertrauten sensiblen Daten und Informationen vertraulich umzugehen und den Schutz von persönlichen Daten zu wahren.
- Alle zur Verfügung stehenden Spendenmittel des Vereins zielorientiert und nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit einzusetzen.
Unbedenklich sind kleine Zuwendungen wie z.B. Einladungen zu einem Geschäftsessen, Werbegeschenke und Geschenke bis zu einem Wert von 30 Euro.
Köln, den 01.01.2018