Tangeni Shilongo Namibia e. V. entscheidet sich freiwillig an der Initiative „Transparente Zivilgesellschaft“ teilzunehmen.
Es gibt keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen in Deutschland, doch unsere Auffassung ist: wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft gegenüber transparent sein. Auf Initiative von Transparency International Deutschland e. V. haben zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen die nachfolgend aufgeführten Informationen. Unterzeichner der Initiative verpflichten sich freiwillig diese zehn Informationen auf ihrer eigenen Website leicht zugänglich zu veröffentlichen, bereitzustellen und aktuell zu halten:
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Tangeni Shilongo Namibia e. V.
Hartwichstraße 59/61
50733 Köln
Deutschland
Tangeni Shilongo Namibia
P.O. Box 676
13001 Swakopmund
Namibia
Gründungsjahr in Deutschland: 2015
Gründungsjahr in Namibia: 2021
2. Vollständige Satzung
Bildung gilt gemeinhin als Schlüssel zu Entwicklung. Denn nur mit Bildung kann Wohlstand auch für zukünftige Generationen geschaffen werden. Unser Ziel ist es, jedem Kind und Jugendlichen in Namibia, unabhängig von der finanziellen Lage der Familie, eine realistische und faire Chance auf gute Bildung und Arbeit zu ermöglichen. Wir möchten nicht nur Raum für Bildung schaffen, sondern auch die Soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen fördern, in dem wir Begegnungen schaffen und den Kontakt zu anderen Kindern und Jugendlichen ermöglichen.
Zweck des Vereins ist
die Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
die Förderung von nicht staatlichen Wohlfahrtsorganisationen
die Förderung der Mildtätigkeit (Einzelfallhilfe)
die Förderung der internationalen Gesinnung
die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
die Förderung des Völkerverständigungsgedankens
Eine Förderung findet ausschließlich in Namibia statt.
Unsere Ziele erreichen wir, in dem wir Gehälter von Lehrpersonal übernehmen, Bildungsstipendien an motivierte junge Menschen vergeben, Unterrichts- und Begegnungsräume errichten, warme und vitaminreiche Mahlzeiten zur Verfügung stellen, Sport- und Bildungsprojekte umsetzen und Bildungsreisen organisieren. Die geförderten Projekte sind auf eine nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen und Beständigkeit ausgelegt und basieren, wenn anwendbar, auf den UN-Kinderrechten.
Die vollständige Satzung ist unter dem Menüpunkt „Satzung“ zu finden.
3. Freistellungsbescheid
Deutschland
Der Verein ist gemäß jüngst ausgestelltem Freistellungsbescheid vom 09.03.2022 durch das Finanzamt Köln Nord als steuerbegünstigte gemeinnützige Körperschaft anerkannt und von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit. Der Verein ist dazu berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.
Den aktuellen Freistellungsbescheid findest du hier als PDF.
Namibia
Der Verein ist seit März 2021 in Namibia als gemeinnütziger Verein angemeldet und anerkannt. Unsere Finanzbücher werden jährlich von den hiesigen Behörden in Namibia geprüft. Die Registrierungsunterlagen findest du hier als PDF.
4. Name und Funktion der Entscheidungsträger
Die Organe unseres Vereins sind laut unserer Satzung der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Dem Vorstand gehören an:
Volkan Sazli (1. Vorsitzender)
Malina John (2. Vorsitzende)
Theresa Rhode (Mitglied des Vorstands)
5. Tätigkeitsbericht
Wir haben ein Vereinsheft erstellt und in diesem unsere Vereinsarbeit seit Gründung im Jahr 2015 bis einschließlich März 2022 zusammengefasst (Es sollten zwei Seiten nebeneinander angezeigt werden, außer das Titelblatt, ansonsten nochmal aktualisieren):
6. Personalstruktur
Wir haben keine angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich und unentgeltlich tätig.
7. / 8. Mittelherkunft & Mittelverwendung
Finanzen 2019
Finanzen 2020
Finanzen 2021
Finanzen 2022
9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten
Es bestehen keine vertraglichen Verbindungen mit Dritten (z. B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation), die maßgeblichen Einfluss auf Entscheidungen unserer Organisation haben.
10. Zahlungen, die mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Wir haben keine Großspenden von Privatpersonen erhalten, die mehr als 10% unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.
→ Selbstverpflichtungserklärung von Tangeni Shilongo Namibia e. V.