• Transparente Zivilgesellschaft

Tangeni Shilongo Namibia e. V. entscheidet sich freiwillig an der Initiative „Transparente Zivilgesellschaft“ teilzunehmen.

Es gibt keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen in Deutschland, doch unsere Auffassung ist: wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft gegenüber transparent sein. Auf Initiative von Transparency International Deutschland e. V. haben zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen die nachfolgend aufgeführten Informationen. Unterzeichner der Initiative verpflichten sich freiwillig diese zehn Informationen auf ihrer eigenen Website leicht zugänglich zu veröffentlichen, bereitzustellen und aktuell zu halten:

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Tangeni Shilongo Namibia e. V.
Hartwichstraße 59/61
50733 Köln
Deutschland

Tangeni Shilongo Namibia
P.O. Box 676
13001 Swakopmund
Namibia

Gründungsjahr in Deutschland: 2015
Gründungsjahr in Namibia: 2021

2. Vollständige Satzung

Bildung gilt gemeinhin als Schlüssel zu Entwicklung. Denn nur mit Bildung kann Wohlstand auch für zukünftige Generationen geschaffen werden. Unser Ziel ist es, so vielen Kindern und Jugendlichen in Namibia wie nur möglich, unabhängig von der finanziellen Lage der Familie, eine realistische und faire Chance auf hoch-qualitative Bildung zu ermöglichen. Wir möchten nicht nur Raum für Bildung schaffen, sondern auch die Soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen fördern, in dem wir Begegnungen schaffen und den Kontakt zu anderen Kindern und Jugendlichen ermöglichen.

Zweck des Vereins ist

die Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
die Förderung von nicht staatlichen Wohlfahrtsorganisationen
die Förderung der Mildtätigkeit (Einzelfallhilfe)
die Förderung der internationalen Gesinnung
die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
die Förderung des Völkerverständigungsgedankens

Eine Förderung findet ausschließlich in Namibia statt.

Unsere Ziele verwirklichen wir, indem wir Bildungsstipendien an engagierte junge Menschen vergeben, Unterrichts- und Begegnungsräume schaffen, warme und nährstoffreiche Mahlzeiten bereitstellen, Sport- und Bildungsprojekte realisieren und Bildungsreisen organisieren. Die geförderten Projekte sind auf eine langfristige Verbesserung der Lebensbedingungen sowie auf nachhaltige Beständigkeit ausgerichtet und orientieren sich, wo immer möglich, an den UN-Kinderrechten.

Die vollständige Satzung ist unter dem Menüpunkt „Satzung“ zu finden.

3. Freistellungsbescheid

Deutschland

Der Verein ist gemäß jüngst ausgestelltem Freistellungsbescheid vom 05.11.2024 für die Finanzjahre 2021, 2022 und 2023 durch das Finanzamt Köln Nord als steuerbegünstigte gemeinnützige Körperschaft anerkannt und von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit. Der Verein ist dazu berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Unsere Buchführung wird von Schwaderlapp & Kröll GbR in Deutschland erstellt.

Den aktuellen Freistellungsbescheid findest du hier als PDF.

Namibia

Der Verein ist seit März 2021 in Namibia als gemeinnütziger Verein angemeldet und anerkannt. Um unsere Buchhaltung kümmert sich Prestige Accounting and Tax Services CC. In Namibia ist es vorgeschrieben, die Finanzen jährlich durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Dafür haben wir PKF Financial Consulting Services (Pty) Ltd engagiert. Die Registrierungsunterlagen findest du hier als PDF.

4. Name und Funktion der Entscheidungsträger

Die Organe unseres Vereins sind laut unserer Satzung der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

Dem Vorstand gehören an:
Volkan Sazli (1. Vorsitzender)
Malina John (2. Vorsitzende)
Theresa Rhode (Mitglied des Vorstands)

5. Tätigkeitsbericht

Wir haben ein Vereinsheft erstellt und in diesem unsere Vereinsarbeit seit Gründung im Jahr 2015 bis einschließlich März 2022 zusammengefasst (Es sollten zwei Seiten nebeneinander angezeigt werden, außer das Titelblatt, ansonsten nochmal aktualisieren):

Vereinsheft

6. Personalstruktur

Wir haben keine angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich und unentgeltlich tätig.

7. / 8. Mittelherkunft & Mittelverwendung

Finanzen 2019
Finanzen 2020
Finanzen 2021
Finanzen 2022
Finanzen 2023

Jahresabschlüsse teilen wir gerne auf Anfrage per Mail.

9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten

Es bestehen keine vertraglichen Verbindungen mit Dritten (z. B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation), die maßgeblichen Einfluss auf Entscheidungen unserer Organisation haben.

10. Zahlungen, die mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Seit 2023 erhalten wir von der rechtsfähigen, gemeinnützigen und mildtätigen Stiftung bürgerlichen Rechts, der Werner Erkes Stiftung, Großspenden, die mehr als 10% unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Diese Mittel fließen ausschließlich in Bauprojekte, die in enger gemeinschaftlicher Zusammenarbeit in Namibia realisiert werden. Großspenden von Privatpersonen, die mehr als 10% unserer jährlichen Einnahmen ausmachen, haben wir bisher nicht erhalten.

→ Selbstverpflichtungserklärung von Tangeni Shilongo Namibia e. V.

Anmerkung:

Warum trägt Tangeni Shilongo Namibia e.V. nicht zusätzlich das bekannte Spendensiegel des DZI
(Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen)?

Wir haben uns bewusst gegen das Spendensiegel des DZI entschlossen.

Das DZI existiert seit 1893 als Stiftung. Träger sind die Stadt Berlin, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Städtetag, sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.

Wir sehen die hohen Kosten kritisch, die Hilfsorganisationen für die Beantragung und den Erhalt des DZI-Siegels jährlich zahlen müssen. Gerade für kleinere und mittlere Organisationen ist das Spendensiegel zu teuer, auch für uns. Unsere Verwaltungskosten würden einmalig um 1.000,00 € für die Erst-Beantragung und bei Erhalt jährlich um 600,00 € für die fortlaufende Anerkennung steigen. Während das DZI satzungsgemäße Verwaltungskosten in Höhe von maximal 30% erlaubt, treibt es diese selbst durch die hohen Kosten für Beantragung und den Erhalt des Siegels in die Höhe. Wir möchten das gesparte Geld durch den Verzicht anderweitig investieren.

Vielen Dank für euer Verständnis.

Wir haben das OPEN DOORS Education Centre (ODEC) in Namibia gebaut. Hier klicken für mehr Informationen.
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